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   VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335   

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https://dejure.org/2017,6432
VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335 (https://dejure.org/2017,6432)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2017 - 4 M 16.2335 (https://dejure.org/2017,6432)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 4 M 16.2335 (https://dejure.org/2017,6432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 19, § 21, § 66 Abs. 6, § 69 Abs. 1, Abs. 5; ZPO § 130b, § 169 Abs. 4; BayVwVfG Art. 2 Abs. 3 Nr. 1, Art. 37 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 1, Art. 41 Abs. 2 S. 1, Art. 44 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 126
    Befangenheitsantrag - Kostenrechnung ohne Unterschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als rechtsmissbräuchlich; Wirksamkeit einer Kostenrechnung ohne Unterschrift

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag - Kostenrechnung ohne Unterschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerinnerung; missbräuchlicher Befangenheitsantrag; Rüge fehlender Unterschrift auf der Kostenrechnung; Rüge unrichtiger Sachbehandlung

  • rechtsportal.de

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als rechtsmissbräuchlich; Wirksamkeit einer Kostenrechnung ohne Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Bei der Kostenrechnung handelt es sich um den Kostenansatz im Sinne von § 19 GKG, der als (Justiz-)Verwaltungsakt ergeht (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Da diese kostenbezogene Tätigkeit der Justizverwaltung der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt, gilt dafür gemäß Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 BayVwVfG das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz auch hinsichtlich der Regelungen über das Verfahren und die Form (BVerwG, B.v. 27.4.2016, a.a.O.).

    Ebenfalls keine Anwendung finden hier die vom Kläger angeführten weiteren gesetzlichen Formbestimmungen des § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG i.V.m. § 126 BGB des Art. 44 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG und der §§ 130b, 169 Abs. 4 ZPO (zu letzteren s. BVerwG, B.v. 27.4.2016, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Davon ist auszugehen, wenn ein zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit geeigneter Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, vielmehr das Vorbringen des Klägers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, B.v. 14.12.2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden; bloße Wertungen ohne Tatsachensubstanz genügen hierfür nicht (BVerwG, B.v. 7.8.1997 - 11 B 18.97 - BayVBl 1998, 59).
  • VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284

    Klageerhebung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Eine solche Verknüpfung, die z. B. auch dadurch hätte erreicht werden können, dass das Rechtsmittel nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird, muss ein Rechtsmittelführer, wenn er beide Anträge gleichzeitig und unbedingt stellt, eindeutig zum Ausdruck bringen (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5; OVG NRW, B.v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13

    Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das (nicht dem Vertretungszwang unterliegende) Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht war von vornherein unstatthaft (vgl. HessVGH, B.v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 - NJW 2013, 1690; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 4 C 10.2808 - juris Rn. 1 m.w.N.) und musste daher ohne jede Sachprüfung bereits als unzulässig abgelehnt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - 13 D 93/14

    Abgrenzung einer Klageschrift von einem isolierten Prozesskostenhilfeantrag oder

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Eine solche Verknüpfung, die z. B. auch dadurch hätte erreicht werden können, dass das Rechtsmittel nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird, muss ein Rechtsmittelführer, wenn er beide Anträge gleichzeitig und unbedingt stellt, eindeutig zum Ausdruck bringen (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5; OVG NRW, B.v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 4 C 10.2808

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das (nicht dem Vertretungszwang unterliegende) Beschwerdeverfahren über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht war von vornherein unstatthaft (vgl. HessVGH, B.v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 - NJW 2013, 1690; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 4 C 10.2808 - juris Rn. 1 m.w.N.) und musste daher ohne jede Sachprüfung bereits als unzulässig abgelehnt werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 7 B 11097/18

    Kein Verantwortungsübergang für Flüchtlinge bei bloßer Aufenthaltsgestattung

    Eine nach § 146 Abs. 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die erstinstanzliche Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist keine Rechtsverfolgung oder -verteidigung i.S.d. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 7 D 228/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 4 M 16.2335 -, juris, Rn. 9).
  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

    Da sich der Antrag als rechtsmissbräuchlich und deshalb unzulässig erweist, kann ohne die vorherige Einholung von Stellungnahmen der betroffenen Richterinnen und Richter und abweichend von § 54 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Ablehnungsgesuche durch die für das Verfahren zuständige Kammer unter Mitwirkung abgelehnter Richter entschieden werden (s. BVerwG B.v. 12.8.2020 - 8 PKH 5.20 - juris Rn. 2; BVerwG B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1.17 - juris Rn. 5; B.v. 14.6.2016 - 1 A 5/16 - juris Rn. 4; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225, juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 9.2.2017 - 4 M 16.2335 - juris Rn. 2).
  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor

    Da sich der Antrag als rechtsmissbräuchlich und deshalb unzulässig erweist, kann ohne die vorherige Einholung von Stellungnahmen der betroffenen Richterinnen und Richter und abweichend von § 54 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Ablehnungsgesuche durch die für das Verfahren zuständige Kammer unter Mitwirkung abgelehnter Richter entschieden werden (s. BVerwG B.v. 12.8.2020 - 8 PKH 5.20 - juris Rn. 2; BVerwG B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1.17 - juris Rn. 5; B.v. 14.6.2016 - 1 A 5/16 - juris Rn. 4; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225, juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 9.2.2017 - 4 M 16.2335 - juris Rn. 2).
  • VG München, 25.11.2020 - M 6 E 20.4600

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Vollstreckung des Rundfunkbeitrages

    Rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich ist ein Befangenheitsgesuch dann, wenn die Begründung dieses Gesuchs unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Ablehnung des Richters rechtfertigen kann und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzwidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1/17 - juris, Rn. 5; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris Rn. 2, NVwZ 2013, 225; BayVGH, B.v. 9.2.2017 - 4 M 16.2335 - juris Rn. 2).
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